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"Diplomatische Zusicherungen" ermöglichen Folter

Häftlinge werden an Länder überstellt, in denen Misshandlungen alltäglich sind

(New York, 14. April 2005) – Regierungen in Europa und Nordamerika würden Verdächtige immer öfter auf der Grundlage fadenscheiniger „diplomatischer Zusicherungen“ in Staaten ausweisen, die für ihre Folterpraxis bekannt sind, erklärte Human Rights Watch.

Der 91 Seiten lange Bericht „Immer noch in Gefahr: Diplomatische Zusicherungen bedeuten keinen Schutz vor Folter“ beschreibt ausführlich ein dutzend Fälle tatsächlicher oder versuchter Ausweisungen an Länder, in denen Folter alltäglich ist.

„Regierungen, die Folter anwenden, werden immer versuchen, ihre Taten zu verheimlichen und deshalb kann man ihren Bekundungen niemals Vertrauen schenken“, betonte Kenneth Roth, Direktor von Human Rights Watch. „Dies ist eine sehr negative Entwicklung in der internationalen Diplomatie und schadet dem weltweiten Kampf gegen Folter.“

Zu den Staaten, die solche Zusicherungen geben, würden auch Regime wie Syrien, Ägypten und Usbekistan zählen, die häufig Menschenrechte verachten, heißt es in dem neuem Bericht. Zudem würden Rückführungen nach Jemen, Marokko, Tunesien, Algerien, Russland und in die Türkei ausgeführt oder vorgeschlagen, wo verdächtige Islamisten, Tschetschenen oder Kurden für besonders schweren Misshandlungen ausgesetzt sind.

Folter ist laut Völkerrecht verboten. Es gibt keine Ausnahmen, nicht einmal in Kriegszeiten oder in Zeiten des nationalen Notstandes. Menschen dürfen auch nicht in Gebiete überstellt werden, in denen sie einer Foltergefahr ausgesetzt sind. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für den Bereich Folter, der Rat der Europäischen Kommission für Menschenrechte und der unabhängige Experte der UN für Menschenrechte und Antiterrorismus haben alle davor gewarnt, dass der Gebrauch von Zusicherungen das weltweite Folterverbot untergräbt.

Selbst US-Behörden erklärten vor kurzem, dass sie Verdächtige in Länder ausweisen, in denen Folter ein gravierendes Menschenrechtsproblem darstellt. Trotz vorheriger diplomatischer Zusicherungen seien die Verdächtigen gefoltert worden. Auch die Gerichte sind sich des Problems zunehmend bewusst und unterwerfen diplomatische Zusagen einer genaueren Überprüfung.

Länder, auf die der Bericht näher eingeht:

Die Regierungen von Deutschland, den Niederlanden, und Österreich haben sich diplomatischer Zusagen versichert, um Auslieferungen in Länder wie die Türkei und Russland durchzuführen. Obwohl in diesen Staaten Terrorverdächtige einer erhöhten Gefahr von Missbrauch ausgesetzt sind.

Die Ausweisung zweier ägyptischer Asylbewerber im Dezember 2001 aus Schweden verursachte einen landesweiten Skandal, nachdem die Männer glaubhaft angaben, dass sie in ägyptischer Gefangenschaft gefoltert und misshandelt worden waren. Die schwedische Regierung lehnte jegliche Verantwortung für die Misshandlung ab, da Ägypten versichert hatte, keine Folter anzuwenden

Die Regierung von Großbritannien sei Berichten zufolge mit Algerien und Marokko in Verhandlung, um die Rückführung von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Auch in diesem Fall sollen die Aufnahmestaaten versichern, dass nicht gefoltert wird. In diesen Ländern jedoch sind Terrorverdächtige üblicherweise das Ziel von Misshandlungen, einschließlich Folter.

In Kanada ermöglicht das „Security Certificate“ (Sicherheitszeugnis) Abschiebungen von Terrorverdächtigen in Gebiete, in denen Foltergefahr besteht. Um die Kritiker einzudämmen, holte sich die kanadische Regierung die Zusicherung von zum Beispiel Ägypten und Marokko, keine Folter anzuwenden.

„Regierungen, die sich diplomatischer Zusicherungen bedienen, wissen sehr wohl, dass diese nicht vor Folter schützen“, erklärte Roth. „Nur öffentlicher Druck kann diesem negativen Trend Einhalt gebieten. Wenn diese Verdächtigen krininelle Handlungen begangen haben, dann sollen sie strafrechtlich verfolgt werden. Wenn nicht, dann soll man sie frei lassen. Aber sie in Länder zu verschicken, in denen sie gefoltert werden, ist keine akzeptable Lösung.“

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