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(New York) – Vergewaltigungsopfer in Indien stehen vor erheblichen Hindernissen beim Zugang zur Justiz und zu wichtigen Unterstützungsangeboten, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die rechtlichen Reformen und anderen Maßnahmen, die nach der Massenvergewaltigung und Ermordung der Studentin Jyoti Singh Pandey in Delhi im Dezember 2012 eingeleitet wurden, sind nicht vollständig umgesetzt worden.

Der 82-seitige Bericht „‘Everyone Blames Me’: Barriers to Justice and Support Services for Sexual Assault Survivors in India“ dokumentiert, dass Frauen und Mädchen, die Opfer einer Vergewaltigung oder anderer Formen sexueller Gewalt geworden sind, in Polizeiwachen und Krankenhäusern häufig erniedrigend behandelt werden. Polizeibeamten sind oft nicht bereit, Anzeigen aufzunehmen. Opfer und Augenzeugen erhalten keinen Schutz, und medizinische Fachkräfte nötigen Frauen noch immer zu herabwürdigenden „Zwei-Finger-Tests“. Zu diesen Einschränkungen des Justizzugangs und der Menschenwürde kommt erschwerend hinzu, dass die Opfer während ihrer Gerichtsverfahren eine mangelhafte Gesundheitsversorgung, psychologische Beratung und Rechtshilfe erhalten.

„Vor fünf Jahren forderten viele Inder, die über die Brutalität der Gruppenvergewaltigung in Neu-Dehli schockiert waren, ein Ende des Schweigens beim Thema sexuelle Gewalt, und sie verlangten Reformen im Strafrecht“, so Meenakshi Ganguly, Direktorin der Süd-Asien-Abteilung von Human Rights Watch. „Heute gibt es stärkere Gesetze und Richtlinien, doch es muss noch viel getan werden, damit Polizei, Ärzte und Gerichte die Opfer mit Würde behandeln.“

Human Rights Watch führte in den vier indischen Bundesstaaten Haryana, Uttar Pradesh, Madhya Pradesh und Rajasthan Vor-Ort-Recherchen und Befragungen durch. Die Bundesstaaten wurden aufgrund der hohen Zahl der dort gemeldeten Vergewaltigungsfälle ausgewählt. Die Recherchen erstreckten sich auch auf die Städte Neu-Dehli und Mumbai. Der Bericht untersucht 21 Fälle, davon zehn, die minderjährige Mädchen betreffen. Die Ergebnisse des Berichts stützen sich auf mehr als 65 Interviews mit Opfern, Angehörigen, Rechtsanwälten, Menschenrechtlern, Ärzten, Gerichtsmedizinern sowie Regierungs- und Polizeibeamten. Hinzu kamen Recherchen indischer Organisationen.

Es braucht Zeit, um Mentalitäten zu ändern, doch die indische Regierung soll schon jetzt dafür sorgen, dass die Opfer und ihre Familien medizinische, psychologische und juristische Unterstützung erhalten. Gleichzeitig soll sie mehr tun, um Polizisten, Juristen und Ärzte für einen angemessenen Umgang mit sexueller Gewalt zu sensibilisieren.
Meenakshi Ganguly

Direktorin der Süd-Asien-Abteilung

Nach indischem Recht droht Polizeibeamten, die eine Anzeige wegen sexueller Übergriffe nicht aufnehmen, eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Dennoch ergaben die Recherchen von Human Rights Watch, dass die Polizei nicht immer eine schriftliche Ersterfassung (First Information Report, kurz FIR) vornimmt. Diese ist der erste Schritt zur Einleitung polizeilicher Ermittlungen, insbesondere wenn das Opfer aus einer wirtschaftlichen oder sozialen Randgruppe stammt. In mehreren Fällen wehrte sich die Polizei gegen die Ausstellung eines FIR oder drängte die Familie des Opfers zu einer „Einigung“ oder einem „Kompromiss“, insbesondere wenn die beschuldigte Person aus einer einflussreichen Familie oder Gruppe stammte.

Das Gesetz zur Änderung des Strafrechts von 2013 hat die Definition einer Sexualstraftat auch auf sexuelle Belästigung, Voyeurismus und Stalking erweitert. In den vier Fällen von sexueller Belästigung gegen Mädchen, welche Human Rights Watch dokumentierte, gab es Verzögerungen bei den Ermittlungen und der schriftlichen Erfassung der Tatvorwürfe durch die Polizei. Die Eltern der Betroffenen gaben an, nachdem sie Anzeige erstattet hätten, hätten sie Angst um die Sicherheit ihrer Töchter gehabt, weil die Beschuldigten problemlos gegen Kaution freigekommen seien und Drohungen gegen sie ausgesprochen hätten.

Da es in Indien kein Zeugenschutzgesetz gibt, sind Opfer und Zeugen von Vergewaltigung anfällig für Druckmittel, die eine Strafverfolgung vereiteln sollen. So setzen inoffizielle dörfliche Kastenräte, die Khap Panchayats, häufig Angehörige der „Unberührbaren“ und der „unteren“ Kasten unter Druck, auf eine Strafverfolgung zu verzichten oder ihre Aussagen zu ändern, falls die beschuldigte Person aus einer der höheren Kasten stammt.

Das indische Recht verpflichtet Ärzte, Frauen und Mädchen, die sich ihnen wegen einer Vergewaltigung anvertrauen, kostenfrei erste Hilfe zu leisten und sie medizinisch zu untersuchen. Die ärztliche Untersuchung dient nicht nur therapeutischen Zwecken, sondern auch der Sicherung forensischer Beweise.

Im Jahr 2014 veröffentlichte das Ministerium für Gesundheit und Familienwohl Leitlinien für die medizinisch-rechtliche Versorgung der Opfer von sexueller Gewalt, um ihre ärztliche Untersuchung und Behandlung zu vereinheitlichen. Die Richtlinien liefern wissenschaftliche Informationen und medizinische Verfahren, die zur Beseitigung weitverbreiteter Irrtümer beitragen sollen. Sie lehnen den sogenannten „Zwei-Finger-Test“ ab und schränken interne vaginale Untersuchungen auf Fälle ein, in denen sie „medizinisch angezeigt“ sind. Ebenfalls abgelehnt wird es, aufgrund medizinischer Befunde die unwissenschaftliche und herabwürdigende Einschätzung vorzunehmen, inwieweit das Opfer „an Sex gewöhnt“ war.

Da die Gesundheitsversorgung aufgrund der föderalen Struktur Indiens Sache der Bundesstaaten ist, sind deren Regierungen nicht gesetzlich verpflichtet, die Richtlinien aus dem Jahr 2014 umzusetzen. Human Rights Watch kam zu dem Ergebnis, dass auch in Bundesstaaten, welche die Leitlinien verabschiedet haben, sich viele Mediziner nicht an die Empfehlungen halten. In anderen Bundesstaaten gelten vielfach Regeln, die veraltet sind und im Hinblick auf Detailgenauigkeit und die Sensibilität hinter den zentralen Leitlinien aus dem Jahr 2014 zurückbleiben.

Während die Behörden beginnen, die Sammlung forensischer Beweismittel zu vereinheitlichen, bieten die bundesstaatlichen Gesundheitssysteme Vergewaltigungsopfern nahezu keine therapeutische Versorgung oder psychologische Beratung. Dies gilt auch für den Zugang zu sicheren Abtreibungen und Tests auf Geschlechtskrankheiten.

Opfer von sexueller Gewalt, insbesondere jene aus ärmeren und marginalisierten Bevölkerungsteilen, erhalten keine wirksame rechtliche Unterstützung. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 muss die Polizei den Opfern von Sexualdelikten rechtliche Hilfe anbieten und eine Liste mit Angeboten zur juristischen Unterstützung bereithalten. Dies ist jedoch nur selten der Fall. In keinem der 21 von Human Rights Watch dokumentierten Fälle informierte die Polizei das Opfer über seinen Anspruch auf Rechtshilfe oder klärte es über juristische Hilfsangebote auf.

In den Gerichtssälen benutzen Rechtsanwälte und Richter oft immer noch eine Sprache, die gegenüber den Opfern von sexueller Gewalt voreingenommen und abfällig ist. „Der Versuch, das Opfer zu beschämen, ist vor Gericht noch immer weit verbreitet“, so Rebecca Mammen John, eine erfahrene Anwältin für Strafrecht in Neu-Delhi.

Die Zentralregierung und die Regierungen der Bundesstaaten haben mehrere Initiativen ins Leben gerufen, um die Opfer sexueller Gewalt zu unterstützen. Ohne einen Rahmen zur Kontrolle und Evaluierung sind diese jedoch weitgehend unzulänglich und unwirksam, so Human Rights Watch. Landesweit gibt es 524 Gerichte für beschleunigte Verfahren, die bei Straftaten gegen Frauen und Kinder schnell Recht sprechen sollen. Dies bewirkt jedoch nur wenig, solange andere Schlüsselprobleme nicht behoben werden. So sollten etwa die Opfer juristische Unterstützung erhalten, um sich im Justizsystem zurechtzufinden.

Im Jahr 2015 wurde ein zentraler Fonds zur Entschädigung von Opfern eingerichtet, aus dem jedes Vergewaltigungsopfer mindestens 300.000 Rupi (4.650 US-Dollar) erhalten soll. Die tatsächlichen Zahlungen variieren jedoch je nach Bundesstaat. Das System ist ineffizient, viele Betroffene müssen lange warten oder erhalten überhaupt keinen Zugang. Nur in drei der 21 Fälle, welche Human Rights Watch dokumentierte, hatten die Opfer eine Entschädigung erhalten.

Das System der integrierten Zentren (One Stop Centre Scheme) ist in der Praxis noch immer wirkungslos. Die Zentren sollen sämtliche Leistungen bündeln, insbesondere polizeiliche Unterstützung, Rechtshilfe, medizinische Versorgung und psychologische Betreuung. Die Regierung hat nach eigenen Angaben landesweit 151 dieser Einrichtungen geschaffen. Einzelberichten zufolge, die Human Rights Watch und andere Organisationen gesammelt haben, ist die Koordination der verschiedenen beteiligten Behörden und Ministerien jedoch mangelhaft und die Bekanntheit der Zentren innerhalb der Bevölkerung sehr gering.

„Wenn ein Opfer eine Vergewaltigung anzeigt, soll dies nicht dazu beitragen, dass sein Albtraum noch schlimmer wird“, so Ganguly. „Es braucht Zeit, um Mentalitäten zu ändern, doch die indische Regierung soll schon jetzt dafür sorgen, dass die Opfer und ihre Familien medizinische, psychologische und juristische Unterstützung erhalten. Gleichzeitig soll sie mehr tun, um Polizisten, Juristen und Ärzte für einen angemessenen Umgang mit sexueller Gewalt zu sensibilisieren.“

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