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Deutschland: Bundeswirtschaftsministerium versucht, Unternehmensmonitoring zu schwächen

Robustes Monitoring erforderlich, um Menschenrechte in Lieferketten besser zu schützen

Arbeiterinnen in der Snowtex-Textilfabrik in Dhamrai, bei Dhaka, Bangladesh, 19. April 2018 © 2019 AP Photo/A.M. Ahad. © 2019 AP Photo/A.M. Ahad

(Berlin) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie versucht, Maßnahmen zu schwächen, mittels derer geprüft werden soll, wie gut Unternehmen im Land potentielle Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten ermitteln und auf diese reagieren, so Human Rights Watch heute. Die Regierungskoalition sollte bei einem heute stattfindenden Staatsministertreffen standhaft bleiben und ein Monitoringsystem einführen, das deutsche Unternehmen zur Einhaltung hoher Standards bei der verantwortungsvollen Materialbeschaffung anhält. Die Unternehmen sollten sicherstellen, dass es - gemäß international anerkannter Normen - in keinem Schritt ihrer Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

„Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums macht es den Firmen viel zu einfach, sich als Unternehmen einzustufen, die internationale Menschenrechtsstandards erfüllt, auch wenn dies nicht der Fall ist“, sagte Juliane Kippenberg, stellvertretende Leiterin der Abteilung Kinderrechte bei Human Rights Watch. „Es besteht die Gefahr, dass das Monitoringsystem als politisches Instrument missbraucht wird, um strengere staatliche Maßnahmen gegen Unternehmen zu vermeiden, allen voran die Verabschiedung eines dringend benötigten Gesetzes zu Lieferketten.“ Eine Lieferkette besteht aus allen Schritten, die für die Herstellung eines Produkts erforderlich sind, von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zu deren Transport, Verarbeitung und Verkauf.

Die Parteien der Großen Koalition haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die Regierung gesetzlich tätig werden wird, wenn die freiwilligen Maßnahmen großer Firmen zum Schutz von Menschenrechten in ihren Lieferketten bis 2020 nicht ausreichen. Unternehmen müssten demnach die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte ermitteln, mindern und öffentlich kommunizieren. Ob die Regierung einen Gesetzesvorschlag zu Lieferketten erarbeitet und einbringt, hängt daher zu einem großen Teil davon ab, wie gründlich das Monitoring der Unternehmen ausfällt. Das vorgeschlagene Monitoringsystem ist jedoch bereits durch Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministerien gefährdet. Ein Fragebogen zur Selbstauskunft zum Thema sollte an Unternehmen verschickt werden, die ihren Sitz in Deutschland haben und mehr als 500 Menschen beschäftigen. Diese hätten dann zwischen Mai und Juli ihre Antworten einreichen sollen. Dieser Prozess ist jedoch ins Stocken geraten, und die Fragebögen sind noch nicht an die Firmen gegangen, da das Bundeswirtschaftsministerium mit der Umfragemethodik nicht einverstanden ist.

Das Ministerium schlägt ein Monitoringsystem vor, das es der Regierung ermöglichen würde, mehr Unternehmen als solche zu kategorisieren, welche die staatlichen Standards für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Gemäß dem Vorschlag soll es neben den beiden Kategorien „erfüllt“ und „nicht erfüllt“ auch die Kategorien „Unternehmen mit Umsetzungsplanung“ und „teilweise erfüllt“ („Unternehmen auf einem guten Wege“) geben.

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 sieht ein „robustes“ Monitoringverfahren zur Beurteilung der Umsetzung durch Unternehmen vor, hinter dem der aktuelle Vorschlag des Wirtschaftsministeriums weit zurückbleibt.

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gehen mehr als 450 Millionen Menschen Tätigkeiten nach, die mit einer Lieferkette zusammenhängen. Human Rights Watch hat Arbeitsrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, gefährliche Arbeitsbedingungen, Angriffe auf Gewerkschafter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten dokumentiert.

So riskieren beispielsweise Kinderarbeiter und Erwachsene in Ghana, auf den Philippinen und in vielen anderen Ländern ihre Gesundheit und ihr Leben, wenn sie Gold in einsturzgefährdeten Gruben abbauen und Erz mit giftigem Quecksilber verarbeiten. Human Rights Watch hat zudem Verletzungen von Arbeiterrechten in den globalen Lieferketten von Bekleidungsunternehmen dokumentiert, darunter exzessive oder erzwungene Überstundenarbeit, Verweigerung von Pausen, Diskriminierung von Schwangeren und Angriffe auf Gewerkschafter.

Zwar hat sich eine Reihe deutscher Bekleidungsunternehmen dem Bündnis für nachhaltige Textilien angeschlossen, viele dieser Unternehmen kommen jedoch noch immer nicht ihren grundlegenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach, wie beispielsweise der Pflicht zur Transparenz in ihren Lieferketten. Außerdem sollten Bekleidungsunternehmen ihre Einkaufspraktiken ändern und Beschwerdemechanismen zu Missständen in den globalen Zulieferfabriken einführen, um die Verletzungen von Arbeiterrechten in globalen Lieferketten zu mindern. Human Rights Watch hat zudem dokumentiert, dass deutsche Unternehmen wie der Juwelier Christ und die Bekleidungsmarke KiK keine ausreichenden Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte in ihren Lieferketten haben.

„Die Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministeriums und die Vorschläge zur Umetikettierung von Firmen sind unwürdig“, sagte Kippenberg. „Die Regierung sollte zeigen, dass die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen im In- und Ausland und die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands einander nicht ausschließen, sondern dass die Unterstützung ethischer Geschäftspraktiken das Wirtschaftswachstum sogar fördern kann.“

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