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Usbekistan: Menschenrechtlerin zu sieben Jahren Haft verurteilt

EU soll vor Entscheidungen über Sanktionen Freilassung fordern

Die Verurteilung von Umida Niazova, einer usbekischen Menschenrechtlerin, soll die Europäische Union dazu bringen, die Freilassung von Menschenrechtlern zu einer notwendigen Voraussetzung für weitere Lockerungen der Sanktionen gegen Usbekistan zu machen, teilte Human Rights Watch heute mit. Niazova ist Übersetzerin in dem Büro von Human Rights Watch in Taschkent.

Niazova wurde am 1. Mai aufgrund politisch motivierter Anklagen von dem Bezirksgericht Sergeli in Taschkent zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ihr wurden illegale Grenzüberschreitung, Schmuggel und das Verteilen von aufrührerischem Material mit der finanziellen Unterstützung von ausländischen Regierungen (Artikel 223, Teil1 und 244/1, Teil 3 v des usbekischen Strafgesetzbuch) vorgeworfen.

“Die usbekische Regierung bestraft Umida Niazova, weil sie für Gruppen gearbeitet hat, die Menschenrechtsverletzungen aufdecken. Sie will Gleichgesinnten eine abschreckende Botschaft übermitteln“, so Holly Cartner, Direktorin der Abteilung für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Usbekistan soll Niazova und mindestens weitere 14 unrechtmäßig inhaftierte Menschenrechtler sofort freilassen.“

Human Rights Watch forderte Usbekistans wichtigste Partner, darunter Russland, zusätzlich dazu auf, ihren Einfluss auf die Regierung Usbekistans zu nutzen und auf der Freilassung der inhaftierten Menschenrechtler zu bestehen.

Eine Vertreterin von Human Rights Watch, die das Verfahren beobachtet hat, sagte, dass Niazova dem Gericht während der Anhörungen am 1. Mai mitteilte, dass sie seit 10 Jahren im Bereich der Menschenrechte tätig ist und dass es normal sei, die Regierung zu kritisieren.

„Das ist die Idee der Demokratie“, sagte Niazova vor Gericht. „Wenn wir eine Zivilgesellschaft aufbauen wollen, so muss Kritik an der Regierung erlaubt sein.“

Niazova äußerte außerdem die Hoffnung auf ein mildes Urteil, da ihr zwei Jahre alter Sohn gerade mit dem Sprechen begonnen habe. Niazova blieb während der Verurteilung ruhig.

Die Familie von Niazova war im Gerichtssal zugelassen, aber Vertretern der deutschen und der US-amerikanischen Botschaft war der Zutritt verweigert worden.

„Es ist schon eine Deutsche anwesend”, sagte der Richter Nizam Rustamov und bezog sich damit auf die Vertreterin von Human Rights Watch, die deutsche Staatsbürgerin ist.

Vor ihrer Festnahme arbeitete Niazova regelmäßig bei Radio Free Euope/Radio Liberty und anderen Nachrichtenagenturen mit. Sie arbeitete auch für internationale Nichtregierungsorganisationen wie Freedom House und Internews.

Niazova ist eine von 15 Menschenrechtlern, die von der Regierung Usbekistans aus politischen Gründen im Zuge des brutalen Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft verhaftet wurden. Das begann nach dem Massaker von Andischan im Mai 2005, bei dem Sicherheitskräfte hunderte zum größten Teil unbewaffneter Demonstranten töteten, während diese von einer Kundgebung flohen.

Im November 2005 hat die Europäische Union Sanktionen gegen Usbekistan verhängt, da die Regierung sich weigerte, eine unabhängige, internationale Untersuchung des Massakers zuzulassen. Diese Sanktionen sollen am 14. Mai während einer Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen besprochen werden. Eines der Beurteilungskriterien, um die Sanktionen noch einmal zu überdenken, ist „der Wille, sich an Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten zu halten.“ Die Europäische Union hat jedoch die Freilassung der usbekischen Menschenrechtler nie zu einer Bedingung gemacht, um die Sanktionen zu lockern und hat sich stattdessen darauf konzentriert, einen „strukturierten Dialog über die Menschenrechte“ mit der usbekischen Regierung aufzubauen.

Die Europäische Union, angeführt von der deutschen Präsidentschaft, hat bislang auch keine öffentliche Erklärung zu Niazova oder anderen festgenommenen Menschenrechtlern abgegeben und auch ihre Freilassung nicht gefordert.

“Niazovas Urteil ist in erster Linie eine Schande für die usbekische Regierung aber es ist ebenfalls eine Schande für die EU”, sagte Cartner. „Die EU muss nun eindeutig klar stellen, dass es nicht in Erwägung kommt, die Sanktionen zu lockern, bis Niazova und die anderen 14 inhaftierten Menschenrechtler freigelassen werden.“

Weitere festgenommene usbekische Menschenrechtler sind: Gulbahor Turaeva, Saidjahon Zainabitdinov, Mutabar Tojibaeva, Nosim Isakov, Norboi Kholjigitov, Abdusattor Irzaev, Habibulla Okpulatov, Azam Formonov, Alisher Karamatov, Mamarajab Nazarov, Dilmurad Mukhiddinov, Rasul Khudainasarov, Bobumurod Mavlanov, and Ulugbek Kattabekov.

Die Fotos und Geschichten der oben genannten Menschenrechtler und die Anklagepunkte gegen sie finden Sie unter: https://www.hrw.org/campaigns/uzbekistan/portraits_0407.pdf

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