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An den  
Bundespräsidenten  
Herrn  
Professor Dr. Horst Köhler  
Berlin  

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

wir schreiben Ihnen heute, um Sie zu bitten, bei Ihrem Staatsbesuch in Uganda und Ruanda die Gelegenheit wahrzunehmen, dort zur Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gerechten Verfolgung schwerer Straftaten nach internationalem Recht beizutragen, wie es die Bundesrepublik in der Vergangenheit schon so oft getan hat.  

Ihr Besuch in Uganda findet in einem entscheidenden Moment statt, in dem die Regierung und die Lord's Resistance Army (LRA) willens zu sein scheinen, die Friedensgespräche wieder aufzunehmen, die während der vergangenen Monate zum Stillstand gekommen waren. Da die LRA den IStGH wiederholt als Hinderungsgrund für einen Frieden darzustellen versuchte, wäre Ihr Besuch eine günstige Gelegenheit für Deutschland, aufs Neue zu betonen, wie sehr es auf die strafrechtliche Verfolgung schwerer Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte ankommt. Deutschland, das den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) unermüdlich unterstützt und im Juni 2007 als Gastgeber der Nürnberger Konferenz für „Frieden und Gerechtigkeit - Bausteine der Zukunft" auftrat, ist in einer idealen Position, um auf eine Lösung für Norduganda zu drängen, bei der Frieden und die gerechte Bestrafung von Verbrechen, die das Leben vieler Menschen zerstört hat, eine zentrale Rolle spielen.  

Der IStGH hat 2005 Haftbefehle gegen LRA-Führer ausgestellt, die beschuldigt werden, in Norduganda Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Im Juni 2007 unterzeichneten die ugandische Regierung und die LRA eine Vereinbarung über die Grundsätze der Verantwortlichkeit und der Aussöhnung, in der die Notwendigkeit anerkannt wird, schwere Verbrechen gerichtlich zu ahnden, wobei allerdings von nationalen Gerichten ausgegangen wird. Wie sehr man sich der Umsetzung dieser Vereinbarung verpflichtet fühlt, bleibt abzuwarten.  

Die nationale Verfolgung von IStGH -Verfahren ist zwar möglich, jedoch gehört nach den Prinzipien des Statuts von Rom und anderen internationalen Standards zu einer solchen Strafverfolgung ein faires und glaubwürdiges Gerichtsverfahren, das der Schwere der Verbrechen angemessen ist. Wenn wir davon ausgehen, dass der IStGH rechtlich zuständig ist für Verbrechen in Norduganda, so obliegt es den Richtern des IStGH, darüber zu urteilen, ob die beauftragten nationalen Gerichte diese Kriterien erfüllen. Übliche Praktiken, wie sie von einigen Ugandern vorgeschlagen wurden, könnten helfen, Verantwortliche auf einer breiteren Basis zur Rechenschaft zu ziehen. Sie mögen als Ergänzung zu einer Strafverfolgung nach internationalen Standards dienen, ersetzen können sie sie aber nicht.  

Die Strafverfolgung schwerster Verbrechen, wie sie auf beiden Seiten begangen wurden, ist unabdingbar, wenn nicht nur Gerechtigkeit, sondern dauerhafter Friede für Norduganda erreicht werden soll. Das Internationale Recht schreibt eine solche Strafverfolgung zwingend vor, die auch noch eine andere Wirkung hätte: Sie würde besonders denen, die noch nicht straffällig geworden sind, signalisieren, dass niemand über dem Gesetz steht. Dies würde den Respekt für die Herrschaft des Gesetzes und das Vertrauen in juristische Institutionen stärken, was wiederum den Frieden festigen und eine langfristige Stabilität fördern würde.  

Die Mitgliedsstaaten des IStGH spielen eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Mandats dieses Gerichtshofs in besonderen Situationen wie im Fall Ugandas, wo scheinbare oder wirkliche Spannungen zwischen dem Erreichen von Frieden einerseits und Gerechtigkeit andererseits möglicherweise anfallen. Ihr Eintreten, Herr Bundespräsident, für eine Strafverfolgung nach internationalen Standards könnte dazu beitragen, die Konfliktparteien davon zu überzeugen, dass solche Strafverfolgungen für das Endergebnis und für einen nachhaltigen Frieden in Norduganda von wesentlicher Bedeutung sind.  

Darüber hinaus möchten wir Sie noch dringend bitten, die ugandische Regierung ausdrücklich dazu aufzufordern, auch gegen Mitglieder ihrer eigenen Streitkräfte zu ermitteln und sie gegebenenfalls gemäß internationalen Standards vor Gericht zu stellen, sofern diese in Nord- und Ostuganda Rechtsverstöße begangen haben. Darunter fallen Rechtsverstöße durch Streitkräfte der Regierung bei dem Konflikt in Norduganda sowie bei der Entwaffnung in der Region von Karamoja. Damit Gerechtigkeit zur Grundlage für Stabilität werden kann, muss die Justiz unparteiisch sein.  

Nachdem die kongolesische Regierung und 22 Rebellengruppen im Osten der Demokratischen Republik Kongo soeben einen Friedensvertrag geschlossen haben, ist dies auch ein äußerst günstiger Zeitpunkt für Ihren Staatsbesuch in Ruanda. Das Übereinkommen weckt die Hoffnung auf Beendigung eines zehn Jahre währenden Konflikts, dem überwiegend Zivilisten zum Opfer gefallen sind und bei dem von allen Konfliktparteien schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte begangen wurden. Sie werden sich der wichtigen Rolle bewusst sein, die Ihre Kollegen in der Europäischen Union bei der Ermöglichung dieses Übereinkommens gespielt haben. Zweifellos wissen Sie auch um die entscheidende Bedeutung, die der Mitwirkung Ruandas bei der Umsetzung der Bedingungen dieses Vertrages zukommt. Dadurch könnten Zivilisten vor weiteren Menschenrechtsverletzungen und -verstößen geschützt werden.  

In der Vergangenheit hat der kongolesische Rebell Laurant Nkunda immer wieder Kämpfer, viele von ihnen Kindersoldaten, aus den Flüchtlingslagern in Ruanda rekrutiert. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) hat die ruandische Regierung wiederholt an ihre Verantwortung erinnert, diese Rekrutierungen zu stoppen. Indem Sie die ruandische Regierung von der Notwendigkeit überzeugen, jede weitere Hilfe für kongolesische Rebellengruppen einzustellen, besonders aber für jene Gruppen, die an solchen Rekrutierungen beteiligt sind, untermauern Sie die Botschaft, die bereits von der EU-Diplomatie vermittelt worden ist.  

Die Hoffnung auf ein Ende der lang anhaltenden Menschenrechtsverstöße im Kongo hängt auch davon ab, ob die Aktivitäten der ruandischen Rebellengruppe FDLR (Forces for the Liberation of Rwanda) beendet werden können. Sie ist die einzige Rebellengruppe im Ostkongo, die den Friedensvertrag von Goma nicht unterzeichnet hat. Zwar behaupten die FDLR, Gegner der ruandischen Regierung zu sein und bewaffnete Konflikte mit dem ruandischen Militär auszutragen, doch die FDLR sind für viele Angriffe auf kongolesische Zivilisten verantwortlich, die häufig in Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausarten.  

In einem Vertrag, der vergangenen November zwischen der kongolesischen und der ruandischen Regierung geschlossen wurde, willigt der Kongo ein, jede Unterstützung der FDLR künftig zu unterlassen. Diese Maßnahme ist notwendig, aber nicht ausreichend, um viele der FDLR-Kämpfer zu ermutigen und in die Lage zu versetzen, nach Ruanda zurückzukehren. Ruanda sollte den Empfehlungen herausragender afrikanischer Persönlichkeiten folgen, die die Situation in Ruanda 2006 im Rahmen des sogenannten „African Peer Review Mechanism" (APRM) beurteilt haben. Das heißt, Ruanda sollte politisch mehr Spielräume und größere Vielfalt zulassen. Das könnte viele FDLR-Kämpfer dazu ermutigen, in ihre Heimat zurückzukehren.  

Angesichts der Parlamentswahlen, die für Oktober 2008 in Ruanda geplant sind, könnte Ihre Erinnerung daran, wie wichtig die Zulassung abweichender politischer Meinungen und freier politischer Meinungsäußerungen für die Demokratie im Land sind, die Ruander dazu bewegen, echten Oppositionsparteien die politische Arbeit zu gestatten. Durch diese Entwicklung würde die Durchführung freier und fairer Wahlen erleichtert und es bestünde die Hoffnung, dass die enttäuschenden Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen von 2003 - die von den Wahlbeobachtern der Europäischen Union beanstandet wurden - nicht wiederholt werden.

Einige FDLR-Kämpfer werden des Völkermordes und anderer schwerer Verbrechen beschuldigt, die sie 1994 und danach in Ruanda begangen haben sollen. Nur wenige von ihnen wurden vom Internationalen Straftribunal für Ruanda angeklagt und sollten an dieses überstellt werden. Andere sollten wegen ihrer Straftaten verfolgt werden, sobald sie nach Ruanda zurückkehren. Da Ruanda derzeit beabsichtigt, die ruandischen Gacaca-Tribunale bis Mitte 2008 abzuschaffen, die bisher für die meisten Fälle von Völkermord zuständig waren, wäre es außerordentlich hilfreich, wenn Sie die Regierung von Ruanda dazu bewegen könnten, angemessene Vorsorge zu treffen, damit den FDLR-Kämpfern, die nach Ruanda zurückkehren und des Völkermordes oder anderer schwerer Verbrechen angeklagt sind, vor Gericht der Prozess nach internationalen Standards gemacht werden kann.  

FDLR-Kämpfer, die schwerer Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte im Kongo beschuldigt werden, sollten im Kongo strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt werden.

Wir danken Ihnen, Herr Bundespräsident, für die Aufmerksamkeit, die Sie diesem Schreiben schenken, und wir wünschen Ihnen einen produktiven Aufenthalt in Uganda und in Ruanda und eine sichere Heimkehr.

Hochachtungsvoll

Marianne Heuwagen  
Direktorin des Deutschland-Büros  
Human Rights Watch

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