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Saudi-Arabien: Anti-Terror-Maßnahmen verletzen grundlegende Rechte

Unbegrenzte Haft, Umerziehungsmaßnahmen und mangelhafte Gerichtsverfahren

(New York, 10. August 2009) - Saudi-Arabien hat im Rahmen seines Anti-Terror-Programms seit 2003 mehr als 9.000 Menschen unbegrenzt in Haft festgehalten. Anstatt ihnen den Zugang zu Rechtsmitteln zu ermöglichen, wurden vielen Gefangenen religiöse „Umerziehungsmaßnahmen” angeboten, um ihre Freiheit wieder zu erlangen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht Erst im Oktober 2008 hatte Saudi-Arabien damit begonnen, Verfahren gegen einige Inhaftierte aufzunehmen. Im Juli 2009 gaben die Behörden bekannt, dass mehr als 300 Personen wegen terroristischer Vergehen verurteilt wurden. Der Bericht belegt nun, dass diese Prozesse geheim waren und internationalen Standards nicht entsprachen.

Der 27-seitige Bericht „Human Rights and Saudi Arabia's Counterterrorism Response: Religious Counseling, Indefinite Detention, and Flawed Trials” dokumentiert die Reaktion Saudi-Arabiens auf terroristische Bedrohungen und Aktivitäten seit 2003, einschließlich der unbegrenzten Inhaftierung Tausender Menschen, unter ihnen gewaltlose politische Regimekritiker. Der nationale saudische Geheimdienst mabahith, der eigene Gefängnisse betreibt, hat eine wirksame gerichtliche Überprüfung dieser Fälle verhindert. Saudi-Arabien soll jedem Gefangenen das Recht auf richterliche Überprüfung der Haft und jedem Angeklagten den Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren garantieren.

„Saudi-Arabiens Antwort auf den Terrorismus besteht seit Jahren darin, Tausende Verdächtige einzusperren und den Schlüssel zu ihrer Freiheit einfach wegzuwerfen“, sagte Sarah Leah Whitson, Direktorin der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. „Die Behörden gaben vor, dass religiöse Umerziehung Gerichtsverfahren ersetzen könne. Jetzt behaupten sie, dass Urteile nach Geheimprozessen die Fortsetzung der Haft legitimieren können.”

Die USA und Großbritannien kooperieren eng mit den saudischen Anti-Terror-Behörden und haben öffentlich das religiöse Umerziehungsprogramm gelobt. Sie haben weder die unbegrenzte Haft Tausender Menschen noch die mangelhaften Prozesse gegen 330 Verdächtige im Juli 2009 kritisiert. Mehrere Tausend bleiben im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in den Gefängnissen des Landes inhaftiert.

Anstatt von einem Richter die Haft überprüfen zu lassen, hat das Innenministerium mabahith-Gefangenen „religiöse Beratung“ angeboten. Dies gilt auch für diejenigen, die vom amerikanischen Gefangenenlager in Guantanamo Bay nach Saudi-Arabien verlegt worden waren. Die Zustimmung durch diese „religiösen Berater“ ist eine der Bedingungen für die Freilassung. Ein solches, auf Zwang basierendes Programm ist unangebracht für Gefangene, denen kein Verbrechen nachgewiesen wurde und die daher als unschuldig gelten sollen, so Human Rights Watch.

In Saudi-Arabien ist die Haftdauer vor Beginn eines Verfahrens gesetzlich auf sechs Monate beschränkt. Einige Familien haben gegen die Inhaftierung ihrer Angehörigen vor dem saudischen Verwaltungsgericht geklagt. Der Bericht schildert jedoch, dass das Innenministerium, dem der Geheimdienst mabahith untersteht, die Gerichtsurteile ignoriert hat, die die Freilassung von Gefangenen nach Ablauf der gesetzlich zulässigen Haftdauer verfügten.

So hatte etwa das Gericht im April 2009 bestimmt, der mabahith solle Majid al-Husaini freilassen. Dieser war ohne Anklage seit August 2002 festgehalten worden – er war zum Zeitpunkt der Verhaftung 17 Jahre alt. Majid al-Husaini bleibt weiter in Haft. In einem anderen Fall hatte das Gericht im Juni 2009 einer Klage von Walid Abu al-Khair gegen den mabahith stattgegeben. Der Anwalt vertrat vor Gericht mehrere von insgesamt zehn Reformern, die sich seit ihrer Festnahme im Februar 2007 ohne Anklage in Haft befanden. Der mabahith hat mehrfach angedroht, Abu al-Khair selbst in Haft zu nehmen.

„Der mabahith handelt, als stünde er über dem Gesetz”, sagte Whitson. „König Abdullahs Justizreformen sollen daran gemessen werden, inwiefern sich die Sicherheitsbehörden an grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien halten.”

Im Oktober 2008 hatten die Behörden 991 Verdächtige an ein neu geschaffenes Sonderstrafgericht überstellt. Sie versprachen faire Gerichtsprozesse, die unter der Beobachtung von Menschenrechtsexperten stattfinden sollten. Die Regierung hat jedoch diese Versprechen nicht eingehalten. Im Juli 2009 gab sie bekannt, dass 329 Verdächtige nach Geheimverfahren ohne juristischen Beistand wegen terroristischer Vergehen verurteilt worden sind. Eine Forderung von Human Rights Watch von Oktober 2008, als Beobachter an den Prozessen teilnehmen zu können, war abgelehnt worden. Auch zwei lokalen Menschenrechtsorganisationen wurde untersagt, die Verfahren zu beobachten.

Der Human Rights Watch-Bericht weist nach, dass die Regierung Druck auf Anwälte ausgeübt hat, Verdächtige nicht vor Gericht zu vertreten. Er beinhaltet Informationen von Familien der Gefangenen, die berichten, dass sie nicht vorab über Gerichtstermine informiert werden, ihre inhaftierten Angehörigen keinen Zugang zu juristischer Beratung haben und dass die Prozesse im Schnellverfahren auf Grundlage von Geständnissen stattfinden, die vom Geheimdienst dem Gericht vorgelegt werden.

Human Rights Watch forderte Saudi-Arabien auf, alle verbleibenden mabahith-Gefangenen vor Gericht zu stellen oder freizulassen, unabhängig von ihrer Teilnahme an religiösen Umerziehungsmaßnahmen. Alle Inhaftierten, die sich vor Gericht verantworten müssen, sollen schwerwiegender Verbrechen angeklagt sein. Die Verfahren sollen fair und öffentlich zugänglich sein. Ausländische Regierungen, etwa aus den USA und Großbritannien, die die saudischen Anti-Terror-Maßnahmen gelobt haben, sind besonders verpflichtet, Prozesse zu beobachten und sich klar zu äußern, wenn die Rechte der Angeklagten verletzt werden.

„Die Justiz muss fair sein und als fair gesehen werden”, so Whitson. „Die geheimen Schnellverfahren in Saudi-Arabien sind es nicht, sie täuschen Gerechtigkeit nur vor.”

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