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IStGH: Globale Justiz auf Kampala-Konferenz stärken

Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs erfordert konkrete Verpflichtungen

(New York, 10. Mai 2010) – Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sollen die bevorstehende Überprüfungskonferenz in Kampala, Uganda, nutzen, um die Strafverfolgung der schwersten internationalen Verbrechen voranzutreiben, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Human Rights Watch appellierte an die Vertragsstaaten des IStGH sich in ihren Vorbereitungen und Diskussionsbeträgen für die Konferenz sowie durch die Verpflichtung zu größerer Unterstützung für den Gerichtshof dafür einzusetzen, dass eine Strafverfolgung der schwersten Menschenrechtsverbrecher besser umgesetzt wird.

Der 102-seitige Bericht „Making Kampala Count: Advancing the Global Fight Against Impunity at the ICC Review Conference“ untersucht Fortschritte auf dem Gebiet der internationalen Justiz und gibt Empfehlungen für deren Stärkung. Der Bericht geht auch auf die vier Kernthemen der sogenannten Bestandsaufnahme ein, die im Rahmen der Konferenz stattfindet: Friede und Gerechtigkeit, Stärkung nationaler Gerichte, Wirkung des IStGH auf betroffene Gesellschaften sowie Kooperation von Seiten der Einzelstaaten.

„Auf dem Treffen in Kampala können die Vertragsstaaten des IStGH ein Zeichen dafür setzen, dass Menschenrechtsverbrecher sich der Justiz nicht entziehen können“, so Richard Dicker, Leiter der Abteilung Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Wenn die Staaten in Kampala ernsthafte Debatten suchen, können sie echte Fortschritte zugunsten der Opfer von Massenmord oder sexueller Gewalt erreichen.“

Die Konferenz, auf der vom 31. Mai bis 11. Juni Vertreter der 111 Mitgliedsstaaten, einiger Nicht-Mitgliedsstaaten, der Vereinten Nationen und Abgesandte von Bürgerrechtsgruppen zusammentreffen, soll unterstreichen, wie wichtig es ist, die Verantwortlichen für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Straftaten gehören zum Mandat des IStGH, der mit dem 1998 unterzeichneten Statut von Rom geschaffen wurde.

Seit Aufnahme seiner Arbeit im Jahr 2003 hat der IStGH beachtliche Fortschritte erzielt. Das Gericht leitete fünf Ermittlungsverfahren ein und eröffnete zwei Prozesse in Den Haag. Dennoch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um das entstehende internationale Justizsystem auszuweiten und zu stärken. Die zweiwöchige Konferenz soll Antworten auf die Frage liefern, wie der IStGH und nationale Gerichte Straftäter in fairen Verfahren besser zur Rechenschaft ziehen können. Ferner sollen Ergänzungsvorschläge für das Statut des IStGH geprüft werden, etwa die Umsetzung des neu zu definierenden Straftatbestands des Angriffskriegs, d.h. des Einsatzes von Gewalt in einer Weise, die der Charta der Vereinten Nationen offenkundig widerspricht.

Human Rights Watch rief die an der Konferenz teilnehmenden Regierungen auf, gemeinsame Bemühungen zu unterstützen, mit denen Verbrechen, die unter das Mandat des IStGH fallen, vermehrt durch die Justiz auf nationaler Ebene geahndet werden sollen. Da der IStGH nur in Fällen aktiv wird, in denen nationale Gerichte kein glaubwürdiges Verfahren durchführen können oder wollen und weil der IStGH nur in einer geringen Zahl von Fällen zuständig ist, kommt den nationalen Gerichten eine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung der schwersten internationalen Menschenrechtsverbrechen zu.

„Der IStGH ist seiner Bestimmung nach ein Gericht der Ultima ratio“, so Dicker. „Um den Kampf gegen die Straflosigkeit zu gewinnen, muss nicht nur der IStGH gestärkt werden. Es müssen auch auf nationaler Ebene Justizsysteme aufgebaut werden, die international anerkannte Standards erfüllen.“

Die Konferenz soll zudem dazu genutzt werden, die Kooperation von Einzelstaaten mit dem IStGH zu verbessern. Sowohl bei Ermittlungen und Haftbefehlen als auch bei der Vollstreckung von Urteilen ist der IStGH auf die Regierungen der betroffenen Staaten angewiesen. Das jüngste negative Echo auf den Haftbefehl des IStGH gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir hat deutlich gemacht, wie wichtig ein starker öffentlicher Rückhalt für das Mandat des Gerichtshofs ist. Es wird erwartet, dass die Vertragsstaaten auf der Konferenz spezifische Maßnahmen auf nationaler Ebene ankündigen werden, die die Kooperation mit dem IStGH auf eine solidere Grundlage stellen.

„Die Konferenzteilnehmer sollen in Kampala spezifische Vorhaben präsentieren, durch die ihre politische und praktische Unterstützung für den IStGH ausgeweitet wird“, so Dicker. „Solche konkreten Zusicherungen sind ein wichtiges Bekenntnis zum IStGH.“

Der Konferenzort Kampala bietet dem IStGH die besondere Gelegenheit, engere Beziehungen mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Afrika zu knüpfen. Die Vertragsstaaten sollen auch darüber beraten, wie die Öffentlichkeitsarbeit des IStGH und seine Mitarbeiter vor Ort eine Brücke zwischen den Verhandlungssälen in Den Haag und den betroffenen Menschen im Ost-Kongo, in Nord-Uganda, in der Zentralafrikanischen Republik, in Darfur im Sudan und in Kenia schlagen können.

Bei den Verhandlungen soll auch über eine Definition des Straftatbestands der Angriffskriegs und dessen Umsetzung durch den IStGH verhandelt werden. Human Rights Watch bezieht zur Frage der Definition keine Stellung, ist jedoch besorgt über Vorschläge, wonach der UN-Sicherheitsrat entscheiden soll, ob der Ankläger des IStGH bei entsprechenden Vorwürfen ermitteln darf. Human Rights Watch lehnt eine Kontrolle durch den Sicherheitsrat bei allen im Mandat des IStGH enthaltenen Straftaten ab, da die Steuerung durch ein politisches Organ die justizielle Unabhängigkeit des IStGH untergraben würde.

Es ist zudem besorgniserregend, dass der Straftatbestand der Angriffskriegs den IStGH in politisierte Streitigkeiten zwischen Staaten verwickeln und seine eigentliche Rolle als unabhängiger Richter über das internationale Strafrecht sowie die Wahrnehmung dieser Rolle in den Hintergrund rücken könnte.

Bürgerrechtsgruppen und Organisationen aus der ganzen Welt werden in Kampala ihre Bedenken vortragen. Die offizielle Tagesordnung der Konferenz wird durch eine Reihe von Treffen ergänzt, die unter anderen in einem von der ugandischen Zivilgesellschaft eingerichteten „Raum des Volkes“ stattfinden.

Hintergrund

Der IStGH ist das erste ständige Gericht mit einem Mandat für die Strafverfolgung der Verantwortlichen für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in Fällen, in denen nationale Gerichte nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, über sie Recht zu sprechen. Der Gründungsvertrag des IStGH, bekannt als Statut von Rom, trat 2002 in Kraft, nur vier Jahre nachdem 120 Staaten ihn auf der Konferenz von Rom unterzeichnet hatten.

Das Statut von Rom sieht die Einrichtung einer Versammlung der Vertragsstaaten vor, die für die Koordination und Kontrolle des Gerichtshofs zuständig ist. Sie besteht aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten und tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Das Statut von Rom erfordert zudem, dass der UN-Generalsekretär sieben Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags eine Überprüfungskonferenz einberuft, die über mögliche Änderungen des Vertragswerks berät. Auf der siebten Sitzung der Vertragsstaatenversammlung im Jahr 2008, beschlossen die Mitgliedsstaaten, die Überprüfungskonferenz in Kampala abzuhalten.

Neben der Prüfung von Änderungsvorschlägen wie der Aufnahme des Straftatbestands des Angriffskriegs enthält die Tagesordnung der Konferenz auch eine allgemeine Debatte, an der hochrangige Vertreter der IStGH-Mitgliedstaaten teilnehmen sollen. Darüber hinaus finden im Rahmen einer zweitägigen sogenannten Bestandsaufnahme Debatten und Diskussionen statt. Auf der achten Vertragsstaatenversammlung hatten die Mitgliedsstaaten vier Themenkomplexe für diese Bestandsaufnahme festgelegt: Kooperation, Komplementarität, Folgen des Statuts von Rom für Opfer und betroffene Gesellschaften sowie Friede und Gerechtigkeit.

Der IStGH kann auf drei Arten angerufen werden. So kann eine Situation (d.h. eine bestimmte Folge von Ereignissen) durch einen Vertragsstaat oder durch den UN-Sicherheitsrat an den Ankläger des IStGH übergeben werden. Zudem kann der Ankläger des IStGH in eigener Initiative die Erlaubnis für die Eröffnung von Ermittlungen bei einer Kammer beantragen, die as Richtern des IStGH besteht.

Der Ankläger des IStGH hat bislang in der Demokratischen Republik Kongo, Nord-Uganda, der sudanesischen Provinz Darfur, der Zentralafrikanischen Republik und Kenia ermittelt. Auf der Grundlage dieser Ermittlungen wurden 13 Haftbefehle und eine Vorladung ausgestellt. Der Ankläger beobachtet auch die Situation in einer Reihe von anderen Regionen weltweit. Dazu gehören Kolumbien, Georgien, die Elfenbeinküste, Afghanistan und Guinea. Die Palästinensische Autonomiebehörde hat den IStGH-Ankläger aufgefordert, die Rechtsprechung über in Gaza verübte Menschenrechtsverletzungen zu übernehmen.

Vier Personen sind derzeit im Gewahrsam des IStGH in Den Haag. Ein fünfter Verdächtiger, Bahr Idriss Abu Garda, dem im Zusammenhang mit einem Angriff auf Friedenstruppen der Afrikanischen Union in Darfur Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, erschien freiwillig bei den Anhörungen vor der Hauptverhandlung. Die Kammer des IStGH erkannte in den Vorverhandlungen die gegen Abu Garda vorgebrachten Anschuldigungen nicht an.

Der Gerichtshof eröffnete am 26. Januar 2009 sein erstes Verfahren gegen den kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo. Der zweite Prozess, in dem die kongolesischen Rebellenführer Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo Chui auf der Anklagebank sitzen, begann am 24. November 2009.

Neben den Haftbefehlen gegen al-Bashir und zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Darfur-Konflikt sind auch Haftbefehle gegen Führer der Lord Resistance Army in Nord-Uganda sowie gegen Bosco Ntaganda, einen ehemaligen Rebellenkommandeur, der in die kongolesische Armee aufgenommen wurde, ausgesprochen worden.

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