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Als Muammar Gaddafi Anfang des Jahres mit Streubomben bestückte Raketen auf Wohngebiete in Misrata abfeuern liess, löste dies einen internationalen Sturm der Entrüstung aus. Das einzig Erfreuliche ist, dass Streubombenangriffe wie in Misrata immer seltener geworden sind, seit das Verbot dieser heimtückischen Waffen mit der Verabschiedung des Übereinkommens über Streumunition im Jahr 2008 besiegelt wurde.

Und dennoch legen die jüngsten Debatten in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats nahe, dass manche Abgeordnete lieber an den unmenschlichen Waffen festhalten wollen, als sich der überwältigenden Mehrheit der Staaten – derzeit sind es 111 – anzuschliessen, die das Abkommen unterzeichnet oder ratifiziert haben.

Zu den Unterstützern des Verbotsvertrags zählen Staaten, die bis vor wenigen Jahren selbst zu den bedeutendsten Nutzern, Produzenten und Besitzern von Streumunition gehörten, etwa Grossbritannien, Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Zwanzig der insgesamt 28 NATO-Mitgliedstaaten sind dem Streubombenverbot bereits beigetreten. Als Hüterin der Genfer Konventionen und Vorkämpferin des humanitären Völkerrechts sollte die Schweiz sich den Bemühungen der Mehrheit anschliessen und das bahnbrechende Abkommen ratifizieren.

Streubomben haben unzähligen Zivilisten das Leben gekostet. Blindgänger aus Streubomben haben ganze Landstriche vermint und für Jahrzehnte unbewohnbar gemacht. Tötungen und Verstümmelungen, die überdurchschnittlich häufig Zivilisten treffen, die intensive Weiterverbreitung und der häufige Einsatz der Waffen riefen besorgte Regierungen und Bürgerrechtsorganisationen auf den Plan, die eine weltweite Kampagne zum Verbot von Streumunition ins Leben riefen.

Das Übereinkommen über Streumunition, das ein umfassendes Verbot aller Arten von Streumunition festschreibt, wurde 2008 verabschiedet und trat am 1. August 2010 in Kraft. Human Rights Watch dokumentiert seit Jahren die schreckliche Wirkung der Streumunition und stand an der Spitze der Internationalen Koalition zum Verbot von Streumunition, die Regierungen für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags gewinnen sollte. Für den Erfolg einer ähnlichen Kampagne gegen Landminen wurde Human Rights Watch im Jahr 1997 zusammen mit anderen Organisationen mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Als Streumunition werden Waffen bezeichnet, die Dutzende bis Hunderte kleiner Sprengkörper, sogenannter Submunitionen, ziellos über ein grosses Gebiet verstreuen. Sie sind besonders gefährlich, wenn sie in bewohnten Gebieten eingesetzt werden. Submunitionen, die nicht explodieren, werden zu Landminen, die noch Jahre nach ihrem Einsatz explodieren und Zivilisten, insbesondere Kinder oder Bauern, verwunden oder töten können. Weltweit haben Streubomben bereits mehrere Tausend Menschen verstümmelt oder getötet.

Die Streubombenkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten nicht nur, den Einsatz, die Produktion sowie den Erwerb und Transfer von Streumunition zu verbieten, sondern auch alle Lagerbestände innerhalb von 8 Jahren zu vernichten und verminte Gebiete innerhalb von 10 Jahren zu räumen. Es schafft zudem einen verbindlichen Rahmen für die Unterstützung der Opfer von Streumunition.

Die Schweiz unterzeichnete das Übereinkommen über Streumunition am 3. Dezember 2008. Obwohl der Ständerat im September beschlossen hatte, das Abkommen zu ratifizieren, riet die Sicherheitspolitische Kommission am 17. Oktober von einer Ratifizierung ab. Am 21. Dezember wird der neue Nationalrat im Rahmen seiner Wintersession über die Ratifizierung des Abkommens debattieren. Er sollte sich dringend der Entscheidung des Ständerats anschliessen.

Es ist nicht nur unsinnig, an Lagerbeständen von Streumunition festzuhalten. In einem dicht besiedelten Land, in dem Streumunition nur zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden darf, ist dies auch hochgefährlich. Nach Einschätzung des Bundesrats ist die Wahrscheinlichkeit einer militärischen Aggression gegen die Schweiz in absehbarer Zukunft gering. Sollten die Waffen dennoch eines Tages zum Einsatz kommen, würden sie die schweizerische Zivilbevölkerung erheblichen Gefahren aussetzen.

Die bei der konventionskonformen Vernichtung der bestehenden Bestände von Streumunition anfallenden Kosten von 25-35 Millionen Franken können kein Argument gegen eine Ratifizierung der Konvention sein. In die Jahre gekommene Streumunition wird aus Sicherheitsgründen ohnehin periodisch ausgemustert, wobei ebenfalls Kosten anfallen.

Wie der Bundesrat in der im Juni veröffentlichten Botschaft richtig erkannte, hat der Einsatz von Streumunition nicht nur gravierende humanitäre Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch nachhaltig die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Gebiete.

Ende November scheiterte in Genf der Versuch, das umfassende Verbot von Streumunition durch ein neues internationales Abkommen aufzuweichen, das deren Einsatz unter gewissen Umständen legalisiert hätte. Die Mehrheit der Staaten stellte humanitäre Bedenken über andere Interessen und hielt dem Druck der grossen Militärmächte stand, die auf ein schwächeres Abkommen gedrängt hatten.

All dies zeigt, dass die Ratifizierung des Vertrags zum vollständigen Verbot von Streumunition für die Schweiz nicht nur das Gebot der Stunde, sondern auch die langfristig richtige Entscheidung ist. Denn wer heute Streumunition zerstört, rettet morgen Menschenleben.

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