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(Kabul) – Die afghanische Regierung soll die etwa 400 Frauen und Mädchen freilassen, die derzeit in Afghanistan wegen „Sittenverbrechen“ inhaftiert sind, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die USA und andere Geberländer sollen die afghanische Regierung von Präsident Hamid Karsai auffordern, die unrechtmäßige Inhaftierung von Frauen und Mädchen zu beenden, die keine Straftäter, sondern Opfer von Verbrechen sind.

Der 120-seitige Bericht „‘I Had to Run Away’: Women and Girls Imprisoned for ‘Moral Crimes’ in Afghanistan“ stützt sich auf 58 Interviews mit Frauen und Mädchen, denen „Sittenverbrechen“ vorgeworfen werden. Die Gespräche fanden in drei Gefängnissen und drei Haftanstalten für Jugendliche statt. Fast alle Mädchen und rund die Hälfte aller Frauen, die in afghanischen Haftanstalten festgehalten werden, wurden wegen „Sittenverbrechen“ inhaftiert. Bei diesen „Straftaten“ handelt es sich üblicherweise um die Flucht vor einer Zwangsheirat oder häuslicher Gewalt. Einige der Frauen und Mädchen wurden wegen „zina“, außerehelichem Geschlechtsverkehr, inhaftiert, nachdem sie vergewaltigt oder zur Prostitution gezwungen worden waren.

„Es ist schockierend, dass Frauen und Mädchen zehn Jahre nach dem Sturz der Taliban immer noch ins Gefängnis kommen, wenn sie vor häuslicher Gewalt oder einer Zwangsheirat fliehen“, so Human Rights Watch-Direktor Kenneth Roth. „Niemand soll dafür eingesperrt werden, dass er aus einer Notlage flieht, auch wenn diese zu Hause besteht. Präsident Karsai und Afghanistans Verbündete müssen entschlossen handeln, um dieser diskriminierenden und unmenschlichen Praxis ein Ende zu setzen.“

Der Sturz der Taliban im Jahr 2001 versprach, der Beginn einer neuen Ära für die Frauenrechte zu werden. Seitdem gab es beachtliche Fortschritte bei Bildung, Beschäftigung, Müttersterblichkeit und der Rolle der Frau im öffentlichen Leben und in der Politik. Die Inhaftierung von Frauen und Mädchen für „Sittenverbrechen“ zeigt, wie schwierig die Lage für Frauen in Afghanistan gegenwärtig ist, und gibt Anlass zur Sorge für die Zukunft, wenn die internationale Gemeinschaft ihre Präsenz in Afghanistan drastisch reduziert.

Human Rights Watch befragte zahlreiche Mädchen, die festgenommen wurden, nachdem sie vor einer Zwangsheirat geflohen waren, sowie Frauen, die sich vor gewalttätigen Ehemännern oder Verwandten in Sicherheit bringen wollten. Einige der dringend hilfsbedürftigen Frauen hatten sich an die Polizei gewandt, die sie jedoch umgehend verhaftete.

„Fortzulaufen“ oder sein Zuhause ohne Erlaubnis zu verlassen, dies ist nach afghanischem Strafrecht keine Straftat. Der Oberste Afghanische Gerichtshof hat seine Richter jedoch angewiesen, flüchtige Frauen als Straftäter zu behandeln. „Zina“ wird nach afghanischem Recht ohnehin mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft.

Die von Human Rights Watch befragten Frauen und Mädchen schilderten Menschenrechtsverletzungen, die von der Zwangsverheiratung Minderjähriger, über Prügel, Messerstiche, Verbrennungen, Vergewaltigungen, Zwangsprostitution, Entführungen bis hin zu Morddrohungen reichen. Dennoch kam es in fast keinem der Fälle zu Ermittlungen, geschweige denn einer Anklage oder Bestrafung der Täter.

Die 19-jährige Parwana S. (Name geändert) schilderte im Gespräch mit Human Rights Watch ihre Inhaftierung wegen „Davonlaufens“. Sie war vor ihrem Ehemann und ihrer Schwiegermutter geflohen, weil diese sie geschlagen hatten. „Ich werde versuchen, unabhängig zu werden und mich von ihm scheiden zu lassen. Ich hasse das Wort ‚Ehemann‘. Meine Leber ist vollkommen schwarz von meinem Mann... Hätte ich über das Gefängnis und das alles gewusst, wäre ich einfach in den Fluss gesprungen, um mich umzubringen.“

Frauen und Mädchen, die wegen „Sittenverbrechen“ angeklagt werden, begegnen einer auf jeder Ebene feindseligen Justiz. Die Polizei verhaftet sie bereits aufgrund einer einfachen Beschwerde durch den Ehemann oder Verwandte. Staatsanwälte ignorieren Beweismaterial, das für die Unschuld der Frauen spricht. Richter urteilen häufig ausschließlich auf der Grundlage von „Geständnissen“, die in der Abwesenheit eines Anwalts abgegeben und „unterschrieben“ werden, ohne das sie den Frauen, die oft Analphabeten sind, zuvor vorgelesen wurden. Nach der Verurteilung müssen die Frauen häufig Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und mehr ableisten.

Nach dem 2009 verabschiedeten Gesetz zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gilt Gewalt gegen Frauen als Straftat. Dennoch ignorieren die gleichen Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter, die „Sittenverbrechen“ rigoros verfolgen, regelmäßig Beweise für Gewalttaten gegen die beschuldigten Frauen.

„Die Gerichte schicken Frauen für fragwürdige ‚Straftaten‘ ins Gefängnis, während ihre Peiniger, die wahren Verbrecher, weiter frei herumlaufen“, so Roth. „Selbst grausamste Gewalt gegen Frauen scheint den Staatsanwälten nicht mehr als ein Schulterzucken abzunötigen – und das obwohl Gewalt gegen Frauen auch nach afghanischem Recht ein Verbrechen ist.“

Die Bedeutung der unrechtmäßigen Inhaftierungen für „Sittenverbrechen“ geht weit über die 400 Frauen und Mädchen in Haft bzw. Untersuchungshaft hinaus. Jedesmal wenn eine Frau vor einer Zwangsehe oder häuslicher Gewalt flieht und dafür hinter Gittern landet, wird anderen Frauen, die unter Missbrauch leiden, signalisiert, dass der Versuch, Hilfe von staatlicher Seite zu erhalten, nicht zu einer Rettung, sondern zur Bestrafung führt.

Verschlimmert wird das Schicksal der Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, durch ein archaisches Scheidungsrecht, das es Männern erlaubt, sich selbst für geschieden zu erklären, während es Frauen die Scheidung äußerst schwierig macht. Im Jahr 2007 verpflichtete sich die afghanische Regierung im Rahmen ihres Nationalen Aktionsplans für Frauen in Afghanistan, diese Gesetze zu ändern. Ein Expertenausschuss verfasste bereits einen Entwurf für ein neues Familienrecht, das Frauenrechte besser schützen würde. Der Gesetzentwurf liegt jedoch seit 2010 bei der Regierung, und es gibt keinerlei Anzeichen für eine baldige Verabschiedung.

„Es ist höchste Zeit, dass Afghanistan seine Versprechen einlöst und Gesetze, die Frauen zu Bürgern zweiter Klasse machen, ändert“, so Roth. „Gesetze, die Frauen das Recht auf eine Scheidung verwehren und sie damit zwingen, Gewalt über sich ergehen zu lassen, sind nicht nur unzeitgemäß, sondern grausam.“

Afghanistan verstößt, indem es diskriminierende Gesetze beibehält und Verletzungen der Verfahrensrechte in den Prozessen wegen „Sittenverbrechen“ nicht ahndet, gegen seine Verpflichtungen nach internationalen Menschenrechtsstandards. UN-Experten und UN-Sonderberichterstatter fordern deshalb die Abschaffung der Gesetze über „Sittenverbrechen“. Die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen rief Afghanistan auf, „die Gesetze, die Frauen und Mädchen diskriminieren und zu ihrer Inhaftierung und grausamen, unmenschlichen und herabwürdigenden Behandlung führen, abzuschaffen, einschließlich jener die sich auf ‚zina‘beziehen“. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes drängte Afghanistan, „die sogenannten sittlichen Vergehen aus dem Strafrecht zu entfernen und die auf dieser Grundlage inhaftierten Kinder frei[zu]lassen“.

„Die afghanische Regierung und ihre internationalen Partner müssen rasch handeln, um die Frauenrechte zu schützen und weitere Rückschritte zu verhindern“, so Roth. „Präsident Karsai, die USA und andere Staaten sollen die großen Versprechen, die sie den afghanischen Frauen vor einem Jahrzehnt gegeben haben, endlich einlösen, den Inhaftierungen wegen ‚Sittenverbrechen‘ ein Ende bereiten und ihren Beteuerungen hinsichtlich der Frauenrechte Taten folgen lassen.“

 

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