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Näherinnen in einer Fabrik in Phnom Penh, der Hauptstadt Kambodschas. Frauen stellen etwa 90% der Arbeitskräfte in der kambodschanischen Textilindustrie. © 2014 Samer Muscati/Human Rights Watch

Unsere Handys, unsere Kleidung, unser Essen: unzählige Alltagsprodukte die wir jeden Tag verwenden, werden möglicherweise unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt. Human Rights Watch hat zum Beispiel katastrophale Umstände in Gerbereien in Bangladesch, in Kleiderfabriken in Kambodscha und in Goldminen auf den Philippinen dokumentiert.

Ende 2016 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen, der deutsche Unternehmen zu Maßnahmen „menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht“ entlang ihrer Lieferketten auffordert. Der Aktionsplan setzt die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene um, welche als Standard der Unternehmensverantwortung angesehen werden. Ziel des Aktionsplans ist es, daß bis 2020 fünfzig Prozent aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern menschenrechtliche Sorgfalt umsetzen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, behält sich die Bundesregierung vor, die Einführung gesetzlicher Maßnahmen zu prüfen.

Human Rights Watch setzt sich weltweit für die Verabschiedung solcher Aktionspläne ein und fordert verbindliche Regeln zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, unabhängig von deren Größe. Erfahrungen haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen alleine schlicht nicht nicht genügen.

Es wird an der nächsten Bundesregierung sein, die Umsetzung des Aktionsplans in Deutschland genau zu verfolgen und zu entscheiden, ob es verbindliche Regeln für Unternehmen geben soll.

Einige Parteien werden diesem Schritt offener gegenüberstehen als andere.

Während alle zurzeit im Bundestag vertretenen Parteien in ihren Parteiprogrammen die Notwendigkeit anerkennen, Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen, gehen die Positionen zur Frage der Verbindlichkeit von menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht weit auseinander.

Hierüber geben die Parteiprogramme, eine Parteien-Umfrage der Christlichen Initiative Romero zu Rohstoffpolitik, und die mühsamen Verhandlungen im Vorfeld des Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte Aufschluss. Zum Beispiel lehnt die CDU verbindliche Standards für Unternehmen ab; ebenso die FDP. Dagegen fordern die Parteiprogramme der SPD, Grünen und Linken explizit verbindliche Regelungen zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Die SPD ist die einzige Partei, die in ihrem Programm eine „konsequente Umsetzung“ des Nationalen Aktionsplans fordert.

Leider ist internationale Unternehmensverantwortung im Wahlkampf so gut wie kein Thema. Auch wenn Näherinnen in kambodschanischen Fabriken und Kinder in Gerbereien Bangladeschs keine Wähler sind, sollte das niemanden davon abhalten, über deutsche Geschäftspraktiken im Wahlkampf zu debattieren.

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