Skip to main content
A protester holds a copy of the Polish Constitution during a protest at the Market Square in Krakow, Poland July 16, 2017.  © 2017 Agencja Gazeta/Jakub Porzycki/Reuters
 
(Berlin) – Die polnische Regierung hat ihre Parlamentsmehrheit zur Verabschiedung von Gesetzen genutzt, welche die Kontrolle der Exekutive schwächen, die Rechtsstaatlichkeit untergraben und ein breites Spektrum von Menschenrechten gefährden, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
 
Der 37-seitige Bericht „Eroding Checks and Balances: Rule of Law and Human Rights Under Attack in Poland“ analysiert die negativen Auswirkungen der Gesetzesänderungen, welche die Partei für Gesetz und Gerechtigkeit seit ihrer Regierungsübernahme im Oktober 2015 verabschiedet hat. Diese schaden den Menschenrechten, der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit. Die Regierung ignorierte die Kritik der Europäischen Union und des Europarats größtenteils und versuchte stattdessen, Beschränkungen ihrer Machtbefugnisse zu beseitigen, den Schutz der Menschenrechte zu schwächen und den Handlungsspielraum für Kritiker einzuschränken.
 
„Seit ihrem Amtsantritt will die neue polnische Regierung den Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte systematisch aushöhlen. Sie ignoriert den Rat ihrer Partner, dass ein Kurswechsel nötig ist“, so Lydia Gall, Balkan- und Osteuropa-Expertin bei Human Rights Watch. „Die Europäische Union muss handeln, um ihre Werte und die Rechte der Menschen in Polen zu verteidigen.“
 
Seit ihrem Wahlsieg im Oktober 2015 hat die Regierungspartei PiS Gesetze verabschiedet, welche die Arbeit des Verfassungsgerichts behindern, eine politische Einflussnahme bei der Ernennung und Entlassung von Richtern erlauben, die Pressefreiheit untergraben, die Frauenrechte beschneiden und die Versammlungsfreiheit einschränken. Im Namen der Terrorismusbekämpfung beschloss die Regierung Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und gewährte den Sicherheitsdiensten ausufernde Überwachungsbefugnisse, einschließlich willkürlicher Maßnahmen gegen Ausländer. Zudem übte sie Druck auf Nichtregierungsorganisationen aus und missachtete die Rechte Asylsuchender.
 
Das Vorgehen der polnischen Regierung zog wiederholt Kritik von Seiten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und verschiedener Expertengremien des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auf sich. Die Regierung reagierte auf die meisten Kritikpunkte mit Nichtbeachtung oder Zurückweisung. Sie setzte keine der Empfehlungen um.
 
Im Januar 2016 aktivierte die Europäische Kommission ihren „Rechtsstaatsmechanismus“ gegen Polen, der damit zum erstem Mal zum Einsatz kam. Das Verfahren soll der EU die Fähigkeit geben, auf Bedrohungen der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in ihrer Gesamtheit zu reagieren, also nicht gesondert auf jeden Einzelaspekt.
 
Die Kommission veröffentlichte drei Listen mit Empfehlungen zur Rechtsstaatlichkeit in Polen. In allen drei Fällen reagierte die polnische Regierung nicht auf den Großteil der Empfehlungen. Die Kommission erklärte in diesem Jahr, sie sei bereit ein Verfahren nach Artikel 7(1) des EU-Vertrags einzuleiten. Dieser erlaubt ein Einschreiten der EU, wenn ein Mitgliedstaat in einer Weise handelt, die eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der Grundwerte der EU darstellt. Zu den Grundwerten gehören unter anderem die Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip. Wird dieser Schritt von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Rat gebilligt, kann das Verfahren letztlich zur Aufhebung der Stimmrechte des betreffenden Staates im Europäischen Rat führen.
 
Polens Regierung weigert sich, mehrere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts umzusetzen, und sie ernannte rechtswidrig drei Richter für das Tribunal. Sie peitschte neue Gesetze durchs Parlament, die es der Regierung erlauben, auch die Ernennung von Richtern für gewöhnliche Gerichte zu kontrollieren. Der Präsident legte sein Veto gegen zwei Gesetze ein, die der Exekutive mehr Kontrolle bei der Ernennung von Richtern sowie die Befungnis zur Absetzung von Verfassungsrichtern gewährt hätten. Das Präsidialamt schickte geänderte Fassungen der Gesetzentwürfe zurück ins Parlament, die jedoch weiterhin zahlreiche Schwachstellen enthalten. Über beide Novellen wird aktuell noch verhandelt.
 
Mithilfe neuer Mediengesetze konnte die PiS die Führungspositionen der öffentlich-rechtlichen Medien neu besetzen und eine neue Regulierungsstelle für den Mediensektor schaffen, den Nationalen Medienrat, in dem nach politischen Gesichtspunkten ernannte Mitglieder sitzen.
 
Die Gesetzesänderungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung statten die Sicherheitskräfte mit ausufernden Befugnissen aus, etwa zur Überwachung ausländischer Staatsbürger aus diskriminierenden oder willkürlichen Gründen und ohne richterliche Prüfung.
 
Obwohl in Polen bereits eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze gilt, sollen neue Bestimmungen den Verkauf von Notfallverhütungsmitteln, der sogenannten „Pille danach“ einschränken, auch im Falle einer Vergewaltigung. Die Mittel waren bislang in Apotheken frei erhätlich. Künftig müssen Frauen und Mädchen zuerst einen Arzt aufsuchen und sich ein Rezept ausstellen lassen.
 
Die polnischen Behörden verweigern Asylsuchenden an der polnisch-weißrussischen Grenze immer wieder den Zugang zum Asylverfahren. Unter Verletzung des EU-Rechts und des internationalen Flüchtlingsrechts schickten sie Migranten summarisch und ohne Prüfung ihres Asylanspruchs zurück nach Weißrussland. Polnische Grenzbeamte missachteten die verbindliche Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Sofortabschiebungen von Asylsuchenden nach Weißrussland zu stoppen.
 
Die Regierung behindert die Arbeit unabhängiger Organisationen mit Gesetzen, welche Kundgebungen, die von der Regierung gebilligt werden, im Versammlungsrecht den Vorrang geben, Proteste gegen solche Versammlungen verbieten und in die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen eingreifen.
 
Die polnischen Behörden sollen in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen dafür sorgen, dass alle Gesetze und politischen Richtlinien europäische und internationale Menschenrechtsnormen erfüllen. Human Rights Watch hat Empfehlungen vorgelegt, mit denen Polen seine Politik und Praxis wieder in Einklang mit den europäischen und internationalen Menschenrechten bringen und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit gewährleisten kann.
 
„Polen befindet sich auf dem gleichen Weg in den Autoritarismus wie Ungarn. Die Regierung hat wiederholt gezeigt, dass sie wenig für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte übrig hat“, so Gall. „Nach zwei Jahren ergebnisloser Dialoge mit der polnischen Regierung soll die Kommission nun – unterstützt durch die EU-Mitgliedstaaten – ihre Befugnisse nach dem EU-Rechtsstaatsrahmen voll ausschöpfen und Artikel 7(1) zum Einsatz bringen.“

Your tax deductible gift can help stop human rights violations and save lives around the world.