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Deutschland soll von kirgisischem Präsidenten Menschenrechte einfordern

Merkel soll sich für Freilassung eines Menschenrechtlers einsetzen

Der kirgisische Präsident Sooronbai Jeenbekov nimmt an der Einweihungsfeier eines Staatsgebäudes in Ala-Artscha südlich von Bishkek, Kirgisien, teil. 24. November 2017. © 2017 REUTERS/Vyacheslav Oseledko/Pool


Vor vier Jahren hat das letzte Mal ein kirgisischer Präsident Deutschland besucht. Seitdem hat sich in dem Land viel verändert und einige Fortschritte wurden erzielt.

Im Oktober 2017 fanden friedliche Wahlen mit mehreren Kandidaten statt, aus denen ein neuer Präsident hervorging. Das Land hat Verhandlungen mit der Europäischen Union begonnen, um die gegenseitigen Beziehungen auszubauen. Das Parlament hat eine Gesetzesvorlage zu „ausländischen Agenten“ im März 2016 abgelehnt, durch die die Meinungsfreiheit eingeschränkt worden wäre. Zweifellos werden Bundeskanzlerin Merkel und andere deutsche Politiker den Besuch Präsident Jeenbekovs am 15 und 16. April nutzen, um diese Fortschritte anzuerkennen.

Doch gleichzeitig sollten seine deutschen Gespärchpartner auch den politischen Druck gegenüber Jeenbekov aufrechte erhalten, damit festgefahrene Probleme bei den Menschenrechten gelöst werden.   

Ein Beispiel dafür ist der Menschenrechtler Azimjon Askarov. Er wurde nach den ethnischen Unruhen im Juni 2010 im südlichen Kirgisien willkürlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Askarov, jetzt fast 70 Jahre alt, vegetiert nun im Gefängnis dahin. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat 2016 festgestellt, dass er willkürlich verhaftet sowie gefoltert wurde und freigelassen werden sollte. Solange Askarov weiter im Gefängnis sitzt, wird jeglicher Fortschritt in anderen Bereichen davon überschattet. 

Auch ist Straflosigkeit bei Folter und Misshandlung weiter die Norm. Sardar Bagishbekov, der Leiter von Golos Svobody, einer Menschenrechtsorganisation in Kirgisien, die gegen Folter kämpft, berichtete gegenüber Human Rights Watch, dass trotz der “Null-Toleranz-Politik” der Regierung Folter weitverbreitet ist und weiter täglich stattfindet.

Und selbst in Bereichen, in denen Fortschritte gemacht wurden, wie bei dem Gesetz gegen häusliche Gewalt im Jahr 2017, müssen die Behörden noch mehr tun, um häusliche Gewalt, Kinderehe und die Entführung von Bräuten zu beenden. Mitarbeiter von Frauenhäusern in Kirgisien haben diesen Monat berichtet, dass es trotz der besseren Gesetzgebung an einer wirksamen Umsetzung mangelt. Auch bestehen diskriminierende Einstellungen gegen Frauen weiter fort.

Als Angela Merkel das letzte Mal einen kirgisischen Präsidenten empfing, lebte und arbeitete ich in Kirgisien als Leiterin des Human Rights Watch-Büros in Bishkek. Kurz darauf verboten mir die kirgisischen Behörden, in das Land wieder einzureisen. Auch andere unabhängige Menschenrechtler und internationale Journalisten wurden ausgewiesen, ohne klare Begründung.

Pärsident Jeenbekov wird versuchen, wirtschaftliche Unterstützung für sein Land zu erhalten. Deutsche Politiker sollten ihn jedoch daran erinnern, dass die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit untrennbar mit nachhaltiger bilateraler Kooperation verbunden sind.  
 

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