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Saudi-Arabien: Migranten unter erniedrigenden Bedingungen festgehalten

Inhaftierte beklagen Folter, Tötungen in Haft, Angst vor Covid-19

Migranten, die unter unhygienischen und menschenrechtswidrigen Bedingungen in einem Abschiebezentrum in Riad, Saudi-Arabien, festgehalten werden. September, 2020. © 2020 Privat

(Beirut, 15. Dezember 2020) – In einem Abschiebezentrum in Riad werden Hunderte, zumeist äthiopische, Arbeitsmigranten unter menschenrechtswidrigen Bedingungen festgehalten, so Human Rights Watch. Die Inhaftierten berichteten Human Rights Watch, dass sie über längere Zeiträume in extrem überfüllten Räumen festgehalten werden und dass sie von den Wärtern gefoltert und mit gummibeschichteten Metallstäben geschlagen werden. Dies hat zwischen Oktober und November mutmaßlich zu mindestens drei Todesfällen in Haft geführt. Die saudischen Behörden sollten die am stärksten gefährdeten Gefangenen sofort freilassen und sicherstellen, dass die Haft nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel eingesetzt wird. Sie sollten sofort jegliche Folter und andere Menschenrechtsverletzungen beenden und sicherstellen, dass die Haftbedingungen internationalen Standards entsprechen.

„Saudi-Arabien, eines der reichsten Länder der Welt, hat keinerlei Rechtfertigung dafür, Arbeitsmigranten unter katastrophalen Bedingungen, mitten in einer globalen Pandemie, monatelang festzuhalten“, sagte Nadia Hardman, Forscherin für Flüchtlings- und Migrantenrechte bei Human Rights Watch. „Videoaufnahmen von zusammengepferchten Menschen, mutmaßliche Folter und rechtswidrige Tötungen sind genauso schockierend wie der offenkundige Unwille der Behörden, etwas zu unternehmen, um die Missstände zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.“

Im November 2020 telefonierte Human Rights Watch mit sieben äthiopischen Migranten, die in einem Abschiebezentrum in Riad festgehalten wurden, sowie mit zwei indischen Männern, die in der gleichen Einrichtung inhaftiert waren, bevor sie abgeschoben wurden. Die Mehrheit der Inhaftierten wurde von den Behörden festgenommen, weil sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besaßen.

Alle Befragten gaben an, dass sie von den saudischen Behörden monatelang mit bis zu 350 weiteren Migranten in beengten Räumen unter unhygienischen Bedingungen festgehalten wurden. Zwei der Männer befinden sich bereits seit über einem Jahr in Haft. Die Inhaftierten erklärten, dass sie nicht genug Platz haben, um sich alle hinzulegen, so dass einige tagsüber schlafen und andere nachts. Die Wärter stellen keine Matratzen zur Verfügung, nur schmutzige Decken. Foto- und Videomaterial belegt die Zeugenaussagen, darunter zwei Videos, auf denen zu sehen ist, wie Hunderte von Männern in einem überfüllten Raum stehen oder übereinander liegen. In der Ecke des Raumes stapeln sich Müll und Schutt.

Trotz der weltweiten Pandemie, berichteten die Inhaftierten, dass die überfüllten Zustände es ihnen unmöglich machen, voneinander Abstand zu halten oder Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die Befragten sagten, dass die Wärter zu Beginn der Haft ihre Körpertemperatur messen, es jedoch keine weiteren Maßnahmen gibt, um die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen. Die Migranten sagten, sie teilten sich zwei bis fünf Toiletten mit 350 anderen Inhaftierten. Zudem haben sie keine Möglichkeit zu duschen und es wird keine Seife verteilt. Die Inhaftierten benutzen das Wasser aus den Hähnen über den Hocktoiletten, um sich zu waschen.

Viele der Migranten, mit denen Human Rights Watch gesprochen hat, gaben an, dass eine Ansteckung mit Covid-19 ihre größte Sorge ist, da andere Häftlinge Symptome zeigten. Die saudischen Behörden im Abschiebezentrum haben offenbar keine besonderen Maßnahmen ergriffen, um Risikogruppen, wie z.B. ältere Häftlinge und Menschen mit Vorerkrankungen, zu schützen. Videomaterial, das Human Rights Watch erhalten und ausgewertet hat, zeigt einen südasiatischen Mann in der Ecke eines überfüllten Haftraums. Der Mann ist abgemagert und ihm geht es sichtlich schlecht.

Alle Befragten gaben an, entweder selbst von Wärtern in grüner, schwarzer oder grauer Uniform angegriffen worden zu sein oder gesehen zu haben, wie die Wärter andere Häftlinge mit gummibeschichteten Metallstangen schlugen. Zu derartigen Misshandlungen kam es in der Regel, wenn Häftlinge um medizinische Hilfe baten oder sich über die Haftbedingungen beschwerten. Sechs von neun Befragten gaben an, dass sie Zeuge wurden, wie Wachleute Migranten so schwer schlugen, dass diese aus dem Haftraum gebracht wurden und nie zurückkehrten. In einem Fall wurde ein 27-jähriger Mann aus Äthiopien Zeuge der rechtswidrigen Tötung von drei anderen Häftlingen, von denen zwei von den Wärtern so schwer geschlagen wurden, dass sie sofort an ihren Verletzungen starben; der dritte starb zwei Stunden später. Human Rights Watch war nicht in der Lage, diese Vorwürfe unabhängig zu verifizieren.

Die Migranten berichteten zudem von verbalen Angriffen durch das Wachpersonal, darunter rassistische Beleidigungen, Drohungen und häufiges Fluchen.

Die Inhaftierung von Migranten in beklagenswerten Einrichtungen in Saudi-Arabien ist ein Problem, das bereits seit Jahren besteht. Im Jahr 2014 berichteten äthiopische Staatsangehörige in der saudischen Hauptstadt Riad gegenüber Human Rights Watch, dass Tausende von ausländischen Arbeitnehmern in provisorischen Hafteinrichtungen ohne angemessene Verpflegung und Unterkunft festgehalten werden, bevor sie abgeschoben werden. Im Jahr 2019 identifizierte Human Rights Watch etwa zehn Gefängnisse und Haftanstalten, in denen Migranten über unterschiedliche Zeiträume festgehalten wurden. Im August 2020 identifizierte Human Rights Watch drei Haftzentren in den Provinzen Jizan und Jeddah, in denen Tausende äthiopische Migranten unter erbärmlichen Bedingungen festgehalten wurden, seit sie im April aus dem Nordjemen gedrängt worden waren.

Die Befragten aus Äthiopien gaben an, dass die meisten der anderen Migranten, mit denen sie sich einen Raum teilen mussten, ebenfalls aus Äthiopien stammten. Andere stammen demnach aus dem Tschad, aus Ghana, Kenia, Nigeria und Somalia. Human Rights Watch hat Filmmaterial von einem Raum im selben Abschiebezentrum erhalten und analysiert, in dem sich südasiatische Gefangene befanden, und mit zwei Arbeitsmigranten gesprochen, die in derselben Einrichtung in Riad festgehalten wurden und vor kurzem nach Indien zurückgekehrt sind. Sie sagten, dass Südasiaten, hauptsächlich Inder und Pakistaner, in anderen Räumen festgehalten werden, getrennt von den subsaharischen afrikanischen Gruppen. Human Rights Watch konnte die genaue Aufteilung der Nationalitäten in der Einrichtung in Riad nicht ermitteln.

Ein Bericht vom Oktober 2020 schätzt, dass es in Saudi-Arabien etwa 10 Millionen ausländische Arbeitskräfte gibt, die sich auf viele Branchen verteilen, insbesondere jedoch auf den Energie- und Dienstleistungssektor. Saudi-Arabien hat regelmäßig Razzien gegen undokumentierte Arbeitsmigranten durchgeführt, darunter große Verhaftungswellen ab November 2013 und im August 2017. Etwa 260.000 Äthiopier, durchschnittlich 10.000 pro Monat, wurden laut der Internationalen Organisation für Migration zwischen Mai 2017 und März 2019 von Saudi-Arabien nach Äthiopien abgeschoben.

Sieben der neun Migranten, mit denen Human Rights Watch sprach, sagten, sie hätten keine Papiere gehabt, als sie von den saudischen Behörden festgenommen wurden. Zwei der Befragten hatten gültige Aufenthaltsgenehmigungen, die von den saudischen Behörden jedoch ignoriert wurden, darunter ein indischer Mann, der 25 Jahre lang als Ingenieur im Land gearbeitet hatte. Ihm wurde jedoch vorgeworfen, Gemüse zu verkaufen, eine Tätigkeit, der, wie ihm gesagt wurde, ausschließlich saudische Staatsangehörige nachgehen dürfen.

Keiner der von Human Rights Watch befragten Inhaftierten gab an, die Möglichkeit bekommen zu haben, die Festnahme oder Inhaftierung anzufechten, auch nicht diejenigen mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen. Eine andauernde Inhaftierung ohne Zugang zu einer gerichtlichen Prüfung kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich und ist nach internationalem Recht verboten.

Die saudische Regierung sollte Vorwürfe über Misshandlungen und unrechtmäßige Tötungen in Haftanstalten für Migranten untersuchen und die Verantwortlichen angemessen bestrafen oder strafrechtlich verfolgen.

Das völkerrechtliche, absolute Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung wird durch die UN-Antifolterkonvention garantiert, an die Saudi-Arabien gebunden ist. Folter bedeutet die vorsätzliche Zufügung von großen Schmerzen oder Leiden durch einen Amtsträger zu Zwecken der Einschüchterung oder der Nötigung. Der Sonderberichterstatter über Folter hat schwere Schläge als eine Form der Folter eingestuft, ebenso wie der Menschenrechtsausschuss. Saudi-Arabien sollte seine Inhaftierungs- und Abschiebezentren für Inspektionen durch Experten für Folterprävention öffnen. Darüber hinaus sollte Saudi-Arabien das Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention ratifizieren, laut dem solche Inspektionen obligatorisch sind.

Die saudischen Behörden sollten Migrationshaft nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel einsetzen und sicherstellen, dass die Migrationshaft- und Abschiebezentren den internationalen Standards gemäß den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen („Mandela-Regeln“) entsprechen. Jeder Inhaftierte sollte innerhalb von 48 Stunden nach seiner Inhaftierung einem Richter zur gerichtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit seiner Inhaftierung vorgeführt werden. Inhaftierte sollten grundsätzlich freigelassen werden, es sei denn, die Behörden können im Einzelfall eine klare rechtliche und faktische Notwendigkeit für eine Haft bis zur Gerichtsverhandlung oder bis zur bevorstehenden Abschiebung nachweisen.

Die saudischen Behörden sollten dringend mit den äthiopischen Behörden und anderen Regierungen, deren Staatsangehörige sich in saudi-arabischen Haft- und Abschiebezentren befinden, sowie mit der Internationalen Organisation für Migration und dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zusammenarbeiten. Sie sollten die freiwillige Rückkehr von Migranten, die sich noch in Haft befinden, arrangieren und sie bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland unterstützen, auch durch psychosoziale Betreuung.

Das UNHCR sollte uneingeschränkten Zugang erhalten, um jeden Antrag auf Flüchtlingsstatus zu prüfen, und sollte auch beurteilen, ob eine organisierte Rückkehr, die von den humanitären Organisationen der UN unterstützt wird, freiwillig geschieht. Die von Human Rights Watch befragten Äthiopier äußerten sich alle besorgt über eine Rückkehr in ein Land, das sich derzeit in einer Menschenrechtskrise befindet, sowie über den Konflikt in der östlichen Region Tigray, der zu einer Massenvertreibung in den benachbarten Sudan geführt hat.

Die saudische Regierung sollte die Flüchtlingskonvention von 1951 und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990 unterzeichnen und ratifizieren. Sie sollte ein Flüchtlingsgesetz erlassen, das internationalen Standards entspricht, und faire Asylverfahren für ausländische Staatsangehörige einführen, die in ihren Heimatländern von Verfolgung bedroht sind, so Human Rights Watch. In der Zwischenzeit sollte Saudi-Arabien dem UNHCR erlauben, sein Mandat auszuüben, um den Flüchtlingsstatus von Asylbewerbern zu bestimmen und dauerhafte Lösungen für diejenigen schaffen, die als Flüchtlinge anerkannt werden, darunter auch eine mögliche Integration in Saudi-Arabien.

„Saudi-Arabien sollte schnell handeln, um die menschenrechtsverletzenden Bedingungen im Abschiebezentrum von Riad zu beenden und das Risiko eines verheerenden Covid-19-Ausbruchs einzudämmen. Regierungen, deren Staatsangehörige sich in der Einrichtung aufhalten, sollten Druck auf die Behörden ausüben und alles tun, um eine freiwillige Rückführung zu ermöglichen“, so Hardman.

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